eBay lässt Auktions-Manager verbieten

Das Auktionshaus eBay hat gegen den Software-Hersteller bhv eine einstweilige Verfügung erwirkt, das Programm Zuschlag! darf nicht mehr vertrieben werden.

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Von
  • Urs Mansmann

Das Auktionshaus eBay hat gegen den Software-Hersteller bhv eine einstweilige Verfügung erwirkt, das Programm Zuschlag! darf nicht mehr vertrieben werden. Das bhv-Programm prüft alle zehn Sekunden den Stand einer zu überwachenden eBay-Auktion und bietet vollautomatisch kurz vor Ablauf der Auktion mit. Der Vorteil bei der Vorgehensweise solcher Sniper genannten Programme für den Kunden liegt auf der Hand; das Gebot wird tendenziell eher niedriger ausfallen, weil andere Bieter weniger Zeit haben, auf das neue Angebot zu reagieren. Was für den Käufer von Vorteil ist, stellt aber gleichzeitig einen Nachteil für die Mitbieter und den Verkäufer dar.

Erst vor kurzem hatte eBay eine einstweilige Verfügung gegen den Entwickler des Snipers Biet-O-Matic erwirkt; eBay erhielt vom Landgericht Hamburg erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Programms. eBay hält das Programm für wettbewerbswidrig, da es die Chancen innerhalb der Bietergemeinschaft störe. Bei eBay darf das Programm ohnehin nicht zum Einsatz kommen. In §8 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es klipp und klar: "Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist ausgeschlossen."

Dieter Dedeke Geschäftsführer der bhv Software GmbH & Co. KG, empfindet das als scheinheilig: "Letztendlich geht es jedoch nur ums Geld. Zuschlag! verhindert das Hochschaukeln der Gebote, was zu geringeren Einnahmen in Form von Verkaufsgebühren bei eBay führt. Die Vorgehensweise von eBay ist nichts anderes als der Versuch, seine Pfründe zu sichern." Übersehen hat er dabei wohl, dass auch die Praxis, durch eigene Gebote über einen Strohmann die Angebote hochzuschaukeln, nicht zulässig ist. bhv prüft nun weitere rechtliche Schritte und hat das Programm vorerst aus dem Handel genommen. (uma)