eBay geht gegen Sniper vor

Das Online-Auktionshaus eBay geht gegen Anbieter von Software und Diensten vor, deren Produkte das automatische Mitbieten bei Auktionen erlauben.

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Von
  • Axel Kossel

Das Online-Auktionshaus eBay geht auch weiterhin gegen Anbieter von Software und Diensten vor, deren Produkte das automatische Mitbieten bei Auktionen erlauben (so genannte Sniper). Am 21. November hat das Landgericht Hamburg auf Antrag der eBay International AG gegen Joachim Schlesmann eine einstweilige Verfügung erlassen, die es ihm verbietet, solche Software unentgeltlich anzubieten. Die Verfügung erging "der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Anhörung"; der Streitwert ist mit 50.000 Euro angesetzt.

eBay-Sprecher Joachim Guentert erklärte gegenüber heise online, sein Unternehmen sehe durch Sniper die Betriebssicherheit des Dienstes gefährdet. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass automatische Zugriffe von außerhalb die Systemstabilität gefährden können. eBay biete deshalb definierte Schnittstellen für Kooperationspartner an. Mit Sniper-Diensten wolle man jedoch nicht kooperieren, da diese negative Auswirkungen auf das Einkaufserlebnis bei eBay hätten.

Schlesmann hatte sich bereits im Oktober in einer Unterlassungserklärung gegenüber eBay verpflichtet, sein Programm Biet-O-Matic nicht mehr zu verkaufen. Daraufhin bot er es kostenlos zum Download an und wies darauf hin, er nehme gerne eine Spende entgegen. Auf seiner Homepage und in der Dokumentation wies er darauf hin, dass eBay.de die Benutzung von Snipern in seinen AGB verbietet. Außerdem sei Biet-O-Matic im Lieferzustand nicht so konfiguriert, dass damit bei eBay geboten werden kann. Der Anwender müsse die Webadresse und die CGI-Server manuell eintragen, so Schlesmann.

eBay hat Schlesmann damals einen Verstoß gegen Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen (Verstoß gegen die guten Sitten) und auf eine einstweilige Verfügung verwiesen, die das Landgericht Hamburg Anfang Juni bestätigt hatte. Darin wurde der Conwell Informationssysteme GmbH untersagt, ihr Auktions-Tool safebay im Web anzubieten. Dabei stand allerdings die Verletzung von Namens- und Markenrechten im Vordergrund, die Conwell durch die Domain "safebay.de" sowie die Nennung der Marke "eBay" in den Meta-Tags ihrer Seiten begangen haben soll. (ad)