eBay Deutschland geht verstärkt gegen Sniper vor

Das Auktionshaus eBay geht gegen mehrere Software-Hersteller vor, die so genannte Sniper-Programme zum automatischen Bieten vertreiben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 263 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Beyer

Nachdem eBay Deutschland mit §8 Abs. 5 der zum 4. Juli 2002 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen "die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse" ausgeschlossen hat, geht das Auktionshaus nun sehr konsequent gegen die Anbieter von "Snipern" vor. Diese Sniper, die kurz vor Ende einer Auktion Gebote für die Bieter abgeben, können für die eBay-Bieter durchaus nützlich sein. Sie lassen den anderen Bietern nur noch relativ wenig Zeit um auf diese Gebotsabgabe zu reagieren; der Bieter bleibt bis kurz vor dem Auktionsende für die Mitbieter unerkannt.

Sinngemäß behauptet eBay, dass als Folge dieser Sniper alle anderen Bieter von einem erfolgreichen Erwerb ausgeschlossen werden können und faktisch sichergestellt wird, dass allein das über den Sniper abgesetzte Gebot erfolgreich ist. Dem Anbieter des Snipers Biet-O-Matic hat eBay dann auch in der einstweiligen Verfügung versichert: "Da jeder ebay-Kunde mithilfe der vom Antragsgegner angebotenen Software sicherstellen kann, dass er die Artikel unter Ausschaltung der übrigen Bieter erwerben kann, wird der Antragsgegner faktisch zum Monopolanbieter für den garantierten Erwerb eines Artikels". Dies ist sicher deutlich zu viel des Lobes für die Sniper, da auch mit einem Sniper lediglich immer das höchste Gebot eine Auktion gewinnt -- unabhängig von der Art der Gebotsabgabe.

Das erste und bisher einzige Urteil gegen den Anbieter eines Snipers konnte eBay vor dem Landgerichts Hamburg am 16.07.2002 gegen die Conwell Informationssysteme GmbH erreichen. In diesem Rechtsstreit spielte allerdings die Namensgleichheit der von der Conwell Informationssysteme GmbH unter safebay angebotenen Lösung eine wesentliche Rolle. Bei den anderen Snipern beruft sich eBay im Wesentlichen auf eine "wettbewerblich unlautere Verleitung zum Vertragsbruch (Verstoß gegen §§ 1,2,3 des UWG)". Laut eBay werden die Sniper-losen Mitbieter übervorteilt, da sie nicht mehr die Chance hätten, das in letzter Minute abgegebene Höchstgebot ihrerseits noch zu überbieten. Das wirke sich abschreckend auf Verkaufs- und Kaufinteressenten aus und bedeute eine "unlautere Absatzbehinderung".

eBay hat in der Zwischenzeit gegen den Software-Hersteller bhv eine einstweilige Verfügung erwirkt und damit die Verbreitung des Programms Zuschlag! vorerst verhindert. Bereits erwischt hatte es zuvor, ebenfalls durch eine einstweilige Verfügung, den Entwickler des Snipers Biet-O-Matic. Bis zum 22. 10. 2002 sollte der Entwickler des Snipers Ewatch Snip Tool eine Unterlassungserklärung abgeben. Er hat in der Zwischenzeit die Sniper-Funktion aus seinem Programm entfernt.

Am 2. 12. 2002 wurde eine einstweilige Verfügung gegen das Programm LastMinute Gebot der Paragon Technologie GmbH erwirkt -- obwohl das Programm aktuell noch in sechs eBay-Auktionen angeboten wird. Dem Entwickler des kostenlosen Snipers Wegschnapp wurde Anfang Dezember eine Unterlassungserklärung durch eBay zugestellt; der Dienst ist in der Zwischenzeit abgeschaltet worden, soll aber in Kürze wieder online gehen. Dann wird wohl auch hier eine einstweilige Verfügung zu erwarten sein.

Ein weiteres Argument führt die Paragon Technologie GmbH gegen die Argumentation von eBay ins Feld: "Wir halten die Regelung des § 8 Abs. 5 eBay-AGB als überraschende Klausel für unzulässig, da auf der eBay-Plattform sowohl der 'Bietagent' als auch 'voice bidder' als zulässige Auktionsassistenten für die Abgabe von Auktionen angegeben werden und dadurch der Nutzer davon ausgehen muss, dass Auktionsassistenten legitim sind." Hinzu kommt, dass eBay in anderen Ländern, insbesondere in den USA, nicht gegen die Sniper vorgeht. (Detlef Beyer) / (uma)