Neue 0190-Abzocke: der Angerufene zahlt

Ergebnis einer c't-Recherche: Momentan ist man vor 0190-Abzockern nur dann wirklich sicher, wenn man ganz auf einen Telefonanschluss verzichtet.

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Von
  • Michael Wilde

Der Gesetzgeber hat wohl nicht mit dem Erfindungsreichtum der Mehrwertbranche gerechnet. Auf der Telefonrechnung können neuerdings Gebühren für Anrufe erscheinen, die man nur entgegen genommen hat, berichtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe.

Was man als "R-Gespräch" aus amerikanischen Filmen kennt, gibt es nun auch in Deutschland. Der Service-Gedanke steht allerdings im Hintergrund, in erster Linie stellt der gebührenpflichtige Rückruf eine Einnahmequelle für Telefongesellschaften dar. Über eine kostenfreie 0800-Rufnummer oder das Internet gibt man die Nummer eines Anschlusses an, auf dem man einen Rückruf wünscht. Dieser erfolgt zu 0190-Konditionen, ohne dass die Identität des Anrufers überprüft wird.

Bislang genügte es, bestimmte Rufnummernblöcke für abgehende Anrufe zu sperren. Mit dem Rückruf umgehen die Anbieter von Mehrwertdiensten sämtliche Sperren. Nun können erhebliche Kosten für kommende Anrufe entstehen. Dafür gibt es keinerlei Sperrmöglichkeit. Was für Verbraucher keine Vorteile bietet, eröffnet Abzockern ungeahnte Möglichkeiten. Da die Daten kostenfreier Anrufe nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht gespeichert werden, lässt sich nicht ermitteln, wer den Anruf bestellt hat. Potenzielle Opfer sind die Eigentümer von Telefonanschlüssen an leicht zugänglichen Orten, beispielsweise in Vereinsheimen. Aber auch Firmen und Behörden sind betroffen. Bei der Regulierungsbehörde prüft man den Fall in rechtlicher Hinsicht, jedoch bislang ohne Ergebnis. (mw)