Wahl-O-Mat: Bundeszentrale will gerichtliches Verbot anfechten

Der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere Parteien, meint das VG Köln. Die Bundeszentrale für politische Bildung meint das nicht.

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Wahl-O-Mat: Bundeszentrale will gerichtliches Verbot anfechten

(Bild: wahl-o-mat.de)

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Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Online-Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Es hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass der Nutzer auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte daraufhin den Wahl-O-Mat für die Europawahl vom Netz genommen. Die gleichzeitig angebotene Wahlhilfe für die Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag stattfindet, ist unverändert online.

Die Bundeszentrale mit Sitz in Bonn teilte am Dienstag mit, sie sei überrascht gewesen über die Entscheidung der Richter. So habe das Gericht 2011 im Zusammenhang mit einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch die Auffassung vertreten, die vom Nutzer verlangte Festlegung auf acht Parteien sei nicht rechtswidrig. Spätestens am Mittwoch soll die Beschwerde vorliegen.

Ein Sprecher betonte zudem, die Beschränkung sei im Sinne des bildungspolitischen Auftrags des Angebots bewusst gewählt: "Wir wollen den Nutzern nicht die Entscheidung abnehmen. Sie sollen vielmehr eine bewusste, informierte und aktive Auswahl von bis zu acht Parteien treffen." Ausgewählt werden könne dabei aus allen 40 zur Wahl stehenden Parteien, wobei sich die Sortierung an der Reihenfolge des amtlichen Stimmzettels orientiere. Mit wenig Aufwand ließen sich acht neue Parteien auswählen und vergleichen. Dieser Aufwand fällt übrigens bei alternativen Angeboten weg.

Millionen Wahlberechtigte nutzen die Anwendung als Orientierungshilfe vor Wahlen, um die eigenen Haltungen mit den zur Wahl stehenden Parteien abzugleichen. Die Kleinpartei "Volt", die die Klage angestrengt hatte, teilte mit, sie hoffe, dass das auch bald wieder möglich sei – nur eben mit einem Internetangebot in überarbeiteter Form. "In verfassungsgemäßer Weise" leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen. Bisher habe jedoch stets die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählten und nicht erführen, dass hohe Übereinstimmung auch zu kleineren Parteien bestehe, sagte Volt-Sprecher Andras Kolenbrander am Dienstag. Für einen fairen Wettbewerb müsse die Bundeszentrale ihr Angebot so umgestalten, dass eine Übersicht mit allen zur Wahl stehenden Parteien sofort angezeigt werde. Die noch junge Partei versteht sich als paneuropäisches Projekt, ihr deutscher Ableger wurde erst im Frühjahr 2018 registriert. (mit Material der dpa) / (anw)