Strafverfolger wollen Vorratsdatenspeicherung für Domains

Domainregistrare sollen nach dem Willen vor allem von US-Strafverfolgern verpflichtet werden, auch Verkehrsdaten vorzuhalten, die zu einer Domain anfallen.

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Von
  • Monika Ermert

Strafverfolger, allen voran das US-amerikanische FBI, wollen eine Vorratsdatenspeicherung für Domainregistrare durchsetzen. Diese sollen dauerhaft nicht nur ausführliche Bestandsdaten ihrer Kunden speichern, sondern auch Domaininhaber-Verkehrsdaten, die zu einer Domain anfallen. Das geht aus einem Forderungskatalog hervor, der heise online vorliegt.

Registrare, die bei der Internet Coporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditiert sind, sollen mindestens diese Daten sammeln: den vollen Namen, Postadresse und Kontaktmöglichkeiten für den Domaininhaber, alle Whois-Daten (auch derer, die auf das Whois zugreifen); Zahlungsmodalitäten und Zahlungsquellen; Quell- und Zieladdressen zu allen Kommunikationsvorgängen; Daten, Zeiten und Zeitzonen der Kommunikation und Sessions, einschließlich der ersten Registrierung; genutzte Dienste und jegliche andere Daten, die die ICANN verlangt, um Veränderungen der Anforderungen zur Sammlung von Registrierkundendaten festzuhalten. Die Daten sollen bis mindestens zwei Jahre nach Ende des Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Domainkunden aufbewahrt werden.

Die Strafverfolger machen seit mehreren Jahren über den ICANN-Regierungsbeirat Druck, damit ihre Forderungen in privatrechtliche Verträge zwischen dem privaten Netzverwalter und den Registraren aufgenommen werden. 2011 hatte ICANN-Vorstandschef Steve Crocker dem ICANN-Regierungsbeirat, in dem auch das Bundeswirtschaftsministerium vertreten ist, seine Unterstützung bei verschärften Auflagen für die Registrare zugesichert. Seither wird intensiv über das künftige Registrar Accreditation Agreement (RAA) verhandelt, das den Registraren erlaubt, generische Top Level Domains zu registrieren.

Nachdem im März eine erste konsolidierte Fassung der Neuerungen und eine bereinigte Forderungsliste der Strafverolger vorgelegt worden war, haben die Strafverfolger jetzt Details zur langfristigen Bevorratung von Bestands- und Verkehrsdaten durch die Registrare vorgelegt. Der bislang nicht veröffentlichte Text kommt offenbar vom FBI.

Die ausführliche Speicherung von Quell- und Zieladressen aus der Domainkommunikation dürfte Datenschützern in Europa nicht erfreuen. Die Erläuterungen zum Umfang der zu sammelnden Quell- und Zieladdressen liest sich fast schon wie eine Überwachungsanordnung für jegliche DNS-Kommunikation: "Bei jeder Kommunikation über das Internet wie E-Mail, Text, Webseite, VoIP usw. sollen die Registrare die IP-Adressen, Portnummern, Timestamps und jegliche andere identifizierende Informationen sammeln, die verfügbar sind."

Beobachter befürchten, dass von einer Speicherung der gesamten Kundenkommunikation auch andere als reine Domaindienste betroffen sein werden, denn häufig ist ein Registrar auch Provider für einen Kunden – womit dann nicht mehr wirklich abzugrenzen ist, welche Verbindungsdaten etwa nicht zu speichern wären. Durch die Speicherung der Whois-Daten werden zudem unter anderem auch die Abfragen Dritter erfasst. Die vagen Öffnungsklauseln für die Zukunft machen überdies die Speicherpflichten weiter ausdehnbar. Die Forderung der Strafverfolger, auch Sicherheitscodes von Kreditkarten aufzubewahren, steht überdies klar im Widerspruch zum aktuell geltenden Payment Card Industry Data Security Standard (PCI Standard). Der verlangt, diese gerade nicht zu speichern.

Zwar muss der Nachschlag der Strafverfolger in den Verhandlungen von beiden Seiten, also der ICANN und den Registraren, noch endgültig gebilligt werden. Der Druck von Regierungsseite ist in den vergangenen Sitzungen des Regierungsbeirates jedoch immer weiter gestiegen. Insbesondere die US-Regierung, aber auch britische, australische und Vertreter der EU-Kommission befürworten striktere Aufsichtspflichten der Registrare. (anw)