Informationsfreiheit: Telepolis enthüllt Gesetzentwurf

Der Entwurf für ein Gesetz zur Informationsfreiheit ist bislang unter Verschluss gehalten worden. Telepolis veröffentlicht nun den Referentenentwurf, der sich mehr wie ein Informationsverhinderungsgesetz liest.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Angekündigt war das Informationsfreiheitsgesetz bereits in der Koalitionsvereinbarung der Regierung – doch die Umsetzung schleppt sich lustlos dahin: Das Bundesinnenministerium hat Ende Dezember den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz den Ressorts vorgelegt. Ursprünglich sollte bereits im Januar der interne Umlauf beendet sein. Doch ein endgültiger Veröffentlichungstermin steht nicht in Sicht. Um die Diskussion über das wichtige demokratische Prinzip der Transparenz und Verantwortlichkeit voranzutreiben, hat sich Telepolis entschlossen, den Entwurf vom Dezember nun zu veröffentlichen.

Das Gesetz soll allen Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung ermöglichen, ohne dabei personenbezogene Daten zu gefährden. Positiv im Gesetzesentwurf des Bundes ist der voraussetzungslose Zugang. Niemand muss sein Interesse an den Akten begründen. Generell soll laut Gesetzesentwurf der Bürger Zugang zu allen amtlichen Informationen erhalten - egal auf welchem Medium sie gespeichert sind. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz soll auch die Aufgabe des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit erhalten.

Zahlreiche Ausnahmen machen das Gesetz allerdings eher zu einem Informationsverhinderungsgesetz. Die Gemeinwohlinteressen, wie auch Verwaltungsabläufe, Notizen sowie personenbezogene Daten sollen vor dem Aufklärungswillen des Bürgers geschützt werden. Ebenfalls geschützt sind auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Demnach darf sogar eine Behörde für sich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Anspruch nehmen. Kritisch ist auch, dass laufende Verwaltungsverfahren aus dem Informationszugang ausgenommen sind.

Einen Abruf der Verwaltungsinformationen über das Internet sieht der Entwurf nicht vor, obwohl dies Kosteneinsparungen und eine Entlastung der Verwaltung bewirken würde. Die Kostenfrage ist überhaupt ein weiterer wunder Punkt. Einen Teil der zusätzlichen Personal- und Sachkosten will der Bund durch die Erhebung von mitunter saftigen Gebühren abdecken.

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